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Datenschutzhinweise

Hier gelangst du zur Datenschutzrichtlinie von Johnson Outdoors 

Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Boot 2025

§ 1 Anwendungsbereich, Pflichten und Kosten 
(1.) Diese Bedingungen finden Anwendung, wenn Personen an Gewinnspielen und Ausschreibungen der Johnson Outdoors Vertriebsgesellschaft mbH (Bremer Str. 4, 90451 Nürnberg) teilnehmen.
(2.) Die Teilnahme ist kostenlos und ohne Verpflichtung für die Teilnehmer. Ebenfalls werden die Gewinnchancen nicht durch etwaige Leistungen der Teilnehmer beeinflusst.

§ 2 Teilnahmeberechtigung 
Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 14 Jahren mit Wohnsitz Europa. Mitarbeiter der Johnson Outdoors Vertriebsgesellschaft mbH sowie Mitarbeiter von Kooperationspartnern, die sich den Messestand mit SCUBAPRO teilen, sind von der Teilnahme an dem Gewinnspiel ausgeschlossen. Eine Person darf nur ein Mal pro Gewinnspiel teilnehmen. Andernfalls ist die Johnson Outdoors Vertriebsgesellschaft mbH berechtigt diese Person vom Gewinnspiel auszuschließen.

§ 3 Rechte Dritter 
(1.) Die Teilnehmer erklären, dass ihre Einreichung zum Gewinnspiel (zum Beispiel Texte, Zeichnungen oder Fotografien) nicht gegen die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte, verstößt.
(2.) Falls andere Personen an der Erstellung oder Entwicklung des Teilnahmebeitrags beteiligt waren, so müssen sie sich mit dessen Einreichung und späterer Veröffentlichung im Rahmen des Gewinnspiels einverstanden erklären. Das gleiche gilt, wenn Dritten ein exklusives Recht an den eingereichten Beiträgen eingeräumt wurde. Auch wenn Personen erkennbar auf eingereichten Fotografien oder Zeichnungen erkennbar sind, ist deren Einverständnis mit der Einreichung und späterer Veröffentlichung einzuholen.

§ 4 Abwicklung 
(1.) Eine Auszahlung des Gewinns in bar, in Sachwerten, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Ein Gewinner kann auf seinen Preis verzichten. In diesem Fall erfolgt die Ermittlung eines anderen Gewinners zu den bestehenden Konditionen. Die Übergabe erfolgt in der Regel persönlich. Ist die Übergabe des Gewinns nicht möglich oder unzumutbar, erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz.
(2.) Die Benachrichtigung über den Gewinn erfolgt persönlich während der Veranstaltung.
(3.) Bei einer erfolglosen Zustellung des Gewinns behält sich die Johnson Outdoors Vertriebsgesellschaft mbH vor, einen neuen Gewinner zu ermitteln. Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein (z.B. Post- oder E-Mailadressen) ist die Johnson Outdoors Vertriebsgesellschaft mbH nicht verpflichtet richtige Adressen herauszufinden. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten (z.B. fehlerhafte Post- oder E-Mailadresse) ergeben, gehen zu Lasten des Teilnehmers.
(4.) Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr könne Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o.Ä. bestehen.

§ 5 Datenschutzhinweise zum Gewinnspiel 
(1.) Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt (zur Datenschutzerklärung). 
(2.) Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihr Name und Bild (nur bei Bekanntgabe des Gewinners) auf Facebook und anderen sozialen Netzwerken und außerhalb von Johnson Outdoors Vertriebsgesellschaft mbH (SCUBAPRO) veröffentlicht werden darf.
(3.) Der Teilnehmer kann der Veröffentlichung bereits bei der Teilnahme oder nachträglich der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten widersprechen.

§ 6 Änderungen der Teilnahmeregeln und Beendigung des Gewinnspiels
(1.) Die Johnson Outdoors Vertriebsgesellschaft mbH behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. 
(2.) Weiterhin behält sich Johnson Outdoors Vertriebsgesellschaft mbH das Recht vor, das Gewinnspiel bzw. die Verlosung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels bzw. der Verlosung stören oder verhindern würden. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, ist die Johnson Outdoors Vertriebsgesellschaft mbH berechtigt, von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.
(3.) In Ausnahme-Fällen gelten besondere Teilnahmebedingungen, die für das betreffende Gewinnspiel kenntlich ausgewiesen werden. Sie gehen im Konfliktfall diesen allgemeinen Bedingungen vor.

§ 7 Zusatzbedingungen 
(1.) Weitere Teilnahmebedingungen (zum Beispiel Dauer des Gewinnspiels, Art und Umfang des Gewinns) werden bei dem jeweiligen Gewinnspiel angegeben. 
(2.) Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

§ 8 Rechtsweg  
(1.) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.